Am 14.2.2020 hat der Bundesrat dem folgenden Gesetz zugestimmt:
§5, Absatz 4, Satz 3, 4 und 5 StVO:
Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß gehenden, Rad fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,50 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem link: INFOS zur Gesetzeslage
Der Schutz der Radfahrer hängt im Wesentlichen vom Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere dem der Autofahrer, ab.
Die Abstandspiktogramme* unserer Trikots, tragen erheblich dazu bei, dass Autofahrer rücksichts- voller überholen.
Mit diesen Piktogrammen sind sie von hinten gut sichtbar. Sie erinnern schon von weitem jeden Autofahrer daran, beim Überholen den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand zu halten.
Noch etwas zu den Farben und deren Sichtbarkeit: Natürlich ist es o.k.; wenn Sie Ihre Kleidung in Ihren Lieblingsfarben wählen, aber für die Sichtbarkeit, und damit auch die Sicherheit, im Strassenverkahr gibt es Untersuchungen, die zu eindeutigen Ergebnissen geführt haben.
Die Tafel rechts zeigt Ihnen , welche Farben am besten sichtbar und am Ausffälligsten sind - ziehen Sie Ihre eigenen Schlüsse daraus!